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Ausbildungssystem

 
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  Das Ausbildungssystem des Turnverbandes Mittelrhein und des Rheinhessischen Turnerbundes (Es sind nur die Ausbildungen aufgeführt, die vom TVM und RhTB in diesem Jahr angeboten werden.)
 
   
(A) Teilnahme an ÜL-Assistenten-Ausbildung "Kinderturnen" (Turngaue) und Basisausbildung Trampolin möglich!
 
(B) Teilnahme an einer Übungsleiterausbildung der 1. Lizenzstufe
(120 Lehrneinheiten)
    Kinderturnen  

Fitness und Gesundheit Erwachsene

Fitness- Aerobic

Gymnastik, Rhythmus, Tanz

 

Gerätturnen männlich / weiblich

Trampolin

Rhönradturnen

 

Ski Übungsleiter Grundstufe

Snowboard Instruktor

 
  Abschluss: Nach erfolgreichem Abschluss ist die Teilnahme an weiteren Kursleiter-/Zusatzausbildungen möglich.
   

Übungsleiter C

 

Trainer C
Breitensport

 

Trainer C
Leistungs-
sport
 

   
(C) Teilnahme an einer Übungsleiterausbildung der 2. Lizenzstufe
(60 bzw. 80 Lehrneinheiten)
   

Gesundheitsförderung im Kinderturnen (60 LE)

Haltung und Bewegung (60 LE)

Herz-Kreislauf-Training (60 LE)

Choreographie Vorführungen (80LE)

  Nach erfolgreichem Abschluss ist die Beantragung des Qualitätssiegels "Pluspunkt Gesundheit.DTB" und Dachmarke "Sport pro Gesundheit" möglich.
  Abschluss:
   

Übungsleiter Prävention

 


Voraussetzungen

Nach dem Zusammenschluss des Deutschen Sportbundes und des Olympischen Komitees zum Deutschen Oympischen Sportbund, gibt es ab 2008 veränderte Ausbildungsrichtlinien.

Die wichtigsten Änderungen für Sie:

  • zum Teil neue Ausbildungsbezeichnungen
  • Unterrichtseinheiten (UE) heißen jetzt Lerneinheiten (LE)
  • 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 2 Jahre)

Voraussetzung zur Teilnahme an einer Übungsleiter-Ausbildung C und einer Trainer-C-Ausbildung (1. Lizenzstufe):

 

  • Die Lehrgangsteilnehmer müssen einem Turn- und Sportverein angehören, der einem rheinland-pfälzischem Turnverband angeschlossen ist.
  • Teilnehmer aus Vereinen außerhalb von Rheinland-Pfalz zahlen eine höhere Gebühr (siehe jeweilige Ausschreibung).
  • Die Lehrgangsteilnehmer sollten mindestens 16 Jahre alt sein; die Lizenz wird jedoch nach Vollendung des 18. Lebensjahres ausgehändigt.
  • Die entsprechende Anmeldung erbitten wir in schriftlicher Form mit Angabe von Namen und Anschrift sowie der Vereinszugehörigkeit.
  • Die Anmeldung wird schriftlich nach dem Meldeschluss bestätigt.
  • Vorsorglich bitten wir zwei Passbilder sowie einen Erste-Hilfe-Nachweis "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (8 Std. / nicht älter als 4 Jahre) bereitzuhalten. Der TVM bietet entsprechende Erste-Hilfe-Lehrgänge an, die zum Erwerb der Übungsleiter-/Trainer-Lizenz anerkannt werden.


Voraussetzungen zur Teilnahme an einer Übungsleiter-Ausbildung auf der 2. Lizenzstufe "Prävention" ist der Besitz einer Lizenz auf der 1. Lizenzstufe und die Vereinszugehörigkeit.

 

 

       

webmaster@tvm.org