|
Erste Hilfe Lehrgang |
![]() |
|||
|
|
"Erste Hilfe bei Sportverletzungen" | |||
|
Zulassungsvoraussetzung zum Erwerb einer Lizenz auf der 1. Lizenzstufe ist gemäß den DSB-Rahmenrichtlinien der Nachweis über eine erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs in Erster Hilfe (nicht älter als 4 Jahre). Im Allgemeinen wurden in diesem Zusammenhang die „Sofortmaßnahmen am Unfallort“, die auch für die Zulassung zur Führerscheinprüfung gefordert werden, anerkannt. Dies wird selbstverständlich auch in Zukunft so bleiben! Oftmals wurde jedoch in unseren Lehrgängen der Wunsch nach einer speziellen Ausbildung „Erste Hilfe bei Sportverletzungen“ geäußert. Gemeinsam mit Fachärzten für Sportmedizin, Allgemeinmedizin bzw. Kinderheilkunde und der Johanniter Unfallhilfe, haben wir eine Erste-Hilfe-Ausbildung konzipiert, die sich speziell an den Bedürfnissen einer „Erste-Hilfe-Ausbildung bei Sportverletzungen" orientiert. Die Ausbildung wird intern als Zulassungsvoraussetzung zum Erwerb einer Lizenz auf der 1. Lizenzstufe anerkannt. Eine Anerkennung der Ausbildung als Zulassungsvoraussetzung für den Führerschein ist nicht möglich. Der Lehrgang kann auch von Teilnehmer/innen gebucht werden, die bereits über eine Lizenz verfügen, sich aber speziell für den Inhalt „Erste Hilfe bei Sportverletzungen“ interessieren. Die Ausbildungen finden zu folgenden Terminen und
Zeiten statt: |
||||
Anmeldung: (Die drei Felder müssen vollständig ausgefüllt werden! Bitte benennen Sie auch die entsprechende Lehrgangsnummer.) |
||||
|
|
||||