Informationen zur Lizenzverlängerung
Übungsleiter-/Trainer-Lizenzen auf der 1. und 2. Lizenzstufe
des Turnverbandes Mittelrhein (TVM)
gültig ab 01.01.2015

Lizenzverlängerung

1. Lizenzstufe: ÜL-C Breitensport / Trainer-C Breitensport (ehemals Fach-Übungsleiter) / Trainer-C Leistungssport (ehemals Fach-Übungsleiter)

2. Lizenzstufe: ÜL-B "Sport in der Prävention" / Trainer-B Breitensport

Nach der Neuausstellung einer Lizenz hat diese 4 Jahre Gültigkeit.

 

Anzahl Lerneinheiten / anerkannte Anbieter von Verlängerungsmaßnahmen

Zur Lizenzverlängerung müssen mindestens 15 Lerneinheiten innerhalb des Gültigkeitszeitraumes absolviert werden.

Hiervon sind mindestens 10 LE lizenzprofilbezogen und praxisorientiert beim Turnverband Mittelrhein, seiner Turngaue (Voraussetzung: Veröffentlichung im TVM-Jahresprogramm "Aktiv") oder der DTB-Akademie, Außenstelle Koblenz, zu absolvieren.

Maßnahmen mit dem Thema "Gewaltprävention", "Sexuelle Gewalt" etc. des Landessportbundes / der Sportjugend werden profilunabhängig mit bis zu 5 LE anerkannt.

Fortbildungen anderer Landesturnverbände, der Sportbünde, Sportjugend bzw. Landessportbünde werden nur zur Verlängerung der Übungsleiter-C-Lizenz Breitensport "Allround-Fitness" (ehemals Übungsleiter "Turnen") mit maximal 5 LE anerkannt. Fortbildungen von privaten und kommerziellen Anbietern werden generell nicht anerkannt.

Die Anerkennung einer Fortbildung als Lizenzverlängerungsmaßnahme durch den TVM ist abhängig vom Anbieter der Fortbildung und vom jeweiligen Lizenztyp:

Lizenztyp

Anerkannte Anbieter

Übungsleiter-C Breitensport

"Allround-Fitness"

(ehem. Übungsleiter "Turnen")

Fortbildungsmaßnahmen des TVM, seiner Turngaue (sofern im TVM-Jahresprogramm veröffentlicht) und der DTB-Akademie werden zu 100% anerkannt.

Fortbildungsmaßnahmen anderer Landesturnverbände, des LSB Rheinland-Pfalz und des/der Sportbund/Sportjugend Rheinland mit max. 5 LE.

Übungsleiter-C Breitensport

"Kinderturnen"

TVM, Turngaue im TVM (sofern im TVM-Jahresprogramm veröffentlicht), DTB-Akademie

Trainer-C Breitensport

(ehemals Fach-Übungsleiter)

TVM, Turngaue im TVM (sofern im TVM-Jahresprogramm veröffentlicht), DTB-Akademie

Trainer-C Leistungssport

(ehemals Fach-Übungsleiter)

TVM, Turngaue im TVM (sofern im TVM-Jahresprogramm veröffentlicht), DTB-Akademie.

Profilbezogene Kampfrichter-Aus- und Fortbildungen des TVM werden mit max. 5 LE anerkannt.

Übungsleiter B (2. Lizenzstufe)

"Sport in der Prävention"

TVM, DTB-Akademie

Trainer-B Breitensport

TVM, DTB-Akademie

 

Kulanzphase von 2015 bis 2018

Aus Kulanzgründen wird bei Lizenzverlängerungen in den Jahren 2015 - 2018 akzeptiert, wenn Fortbildungsnachweise aus den Jahren 2011 - 2014 eingereicht werden, die nicht der o.a. Tabelle entsprechen. Der Bezug auf das Lizenzprofil und die Anzahl der notwendigen mindestens 15 LE ist ausschlaggebend. Gfs. obliegt die Entscheidung der Lizenzverlängerung einer Einzelfallprüfung.

 

Wie lange wird die Lizenz verlängert?

Erfolgt die Fortbildung innerhalb der Lizenzgültigkeit, wird die Lizenz, gerechnet ab dem Jahr des Ablaufs, um 4 Jahre verlängert.

Die Einreichung der Lizenz zur Verlängerung erbitten wir möglichst im Ablaufjahr der Lizenz.

Wichtig:

Es können keine Lerneinheiten angesammelt werden. Wurden im Gültigkeitszeitraum z.B. 30 LE absolviert, wird die Lizenz ebenfalls um 4 Jahre verlängert (nicht um 8 Jahre).

Des Weiteren bitten wir zu beachten, dass für die nächste Lizenzverlängerung nur Lerneinheiten anerkannt werden, die im neuen Gültigkeitszeitrum liegen.

Beispiel: Gültigkeit der Lizenz bis 31.12.2015; Einreichung der Lizenz zur Verlängerung am 01.07.2015; neuer Gültigkeitszeitraum 01.01.2016 - 31.12.2019; besuchte Fortbildungen zwischen dem 02.07. und 31.12.2015 können nicht auf die Verlängerung 2016-2019 anerkannt werden.

 

Es gilt der Grundsatz:

Mit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer für die 2. Lizenzstufe "Sport in der Prävention" werden die darunter liegenden zum Lizenzprofil passenden 1. Lizenzstufen "Breitensport" für den jeweiligen Zeitraum ihrer Gültigkeitsdauer mit verlängert.

Beispiel: Verlängerung der 2. Lizenzstufe "Herz-Kreislauf-Training"; gleichzeitige Verlängerung 1. Lizenzstufe "Fitness-Aerobic" oder "Fitness und Gesundheit"

Verlängerung Trainer-B "Vorführungen/Choreographie"; gleichzeitige Verlängerung 1. Lizenzstufe "Gymnastik/Rhythmus/Tanz"

 

Außerdem empfehlen wir, die Erste-Hilfe-Ausbildung im eigenen Interesse regelmäßig mit einer Erste-Hilfe-Fortbildung aufzufrischen.

 

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Für die Verlängerung der Lizenzen müssen ab dem 01.01.2015 folgende Unterlagen beim Turnverband Mittelrhein eingereicht werden:

  • Original-Lizenz
  • Kopien der Fortbildungsnachweise (Umfang und Inhalt der LE siehe Seite 1)
  • unterschriebener Ehrenkodex (Formular unter www.tvm.org à Downloads)
  • adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag DIN A 4
  • (z.Zt. 1,45 EUR, bitte aktuelle Portogebühren beachten)
  • 1 Passfoto, sofern in der Lizenz kein Platz mehr für Verlängerungseinträge gegeben ist.

 

Wo müssen die Unterlagen eingereicht werden?

Turnverband Mittelrhein, Rheinau 10, 56075 Koblenz

 

Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen:

Ablauf der Lizenz bis zu 1 Jahr (Kulanzfall):

15 LE (Lizenztyp/Anbieter s.o.)

Ablauf der Lizenz zwischen 1 Jahr und bis zu 2 Jahren:

30 LE (Lizenztyp/Anbieter s.o.)

Ablauf der Lizenz zwischen 2 und 5 Jahren:

45 LE im Rahmen einer TVM-Ausbildung

Ablauf der Lizenz ab 6 Jahre:

Neuausbildung

 

Änderungen der persönlichen Daten

Ändert sich die Anschrift, der Name etc. bitten wir um Mitteilung per Post, Fax oder E-Mail. Dies stellt sicher, dass wir Sie jederzeit auf dem Postweg erreichen können.

Änderungen in der Lizenz werden bei der nächsten Lizenzverlängerung ausschließlich vom Turnverband Mittelrhein eingetragen. Eigene Eintragungen sind unzulässig.

 

Lizenzverlängerung von Nichtvereinsmitgliedern / Mitglieder aus Nicht-TVM-Vereinen

Die zu absolvierenden 10 LE / 15 LE bei TVM-Fortbildungslehrgängen sind abhängig von einer Mitgliedschaft in einem Turn- und/oder Sportverein, der dem TVM angeschlossen ist.

TVM-Lizenzinhaber, auf die das nicht (mehr) zutrifft, können ihre benötigten Lerneinheiten bei Maßnahmen des TVM absolvieren, an denen auch Nichtvereinsmitglieder teilnehmen können. Dies sind z.B. Maßnahmen der DTB-Akademie, Außenstelle Koblenz, diverse TVM-Conventions.

Im Zweifelsfall empfehlen wir die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der TVM-Geschäftsstelle vor Maßnahmenbuchung.

 

Neuausstellung

Bei Verlust oder Unbrauchbarkeit kann auf Antrag ein Duplikat erstellt werden. Bitte teilen Sie uns dies unter Angabe Ihrer persönlichen Daten, Lizenzprofil, Lizenznummer (falls vorhanden) mit. Bitte fügen Sie Ihrem Schreiben den unterschriebenen Ehrenkodex sowie ein Passfoto bei. Gleichzeitig erbitten wir den Nachweis über die getätigte Überweisung der Gebühr in Höhe von 15,00 EUR.

Die Gebühr erbitten wir auf das Konto des Turnverbandes Mittelrhein:

IBAN: DE33 5705 0120 0000 0560 44, BIC: MALADE51KOB

mit dem Vermerk: "Lizenzausstellung" sowie Ihrem Namen und Wohnort.

Wir bitten zu beachten, dass die Aushändigung der neu ausgestellten Lizenz erst nach Zahlungseingang erfolgen kann!

 

Umschreibung

1. Sollte die Sportart / das Profil der vorhandenen Lizenz nicht mehr ausgeübt und somit nicht mehr die erforderlichen profilbezogenen Fortbildungen besucht werden, ist eine Umschreibung in eine Übungsleiter-Lizenz "Turnen allgemein" möglich.

2. Die Umschreibung einer Lizenz (z.B. Kinderturnen) in ein spezifisches Profil (z.B. Fitness-Aerobic, Fitness und Gesundheit ...) ist jedoch nur möglich, wenn folgende Lerneinheiten absolviert werden:

  • 60 LE (incl. Lernerfolgskontrolle) im neuen Profil bei einer TVM-Ausbildungsmaßnahme und
  • 30 LE im neuen Profil bei TVM-Fortbildungen innerhalb des Gültigkeitszeitraums.

Für 1. und 2. gilt:

Falls gewünscht, teilen Sie uns dies bitte unter Angabe Ihrer persönlichen Daten mit. Bitte fügen Sie Ihrem Schreiben die Lizenz, den unterschriebenen Ehrenkodex sowie ein Passfoto bei. Gleichzeitig erbitten wir den Nachweis über die getätigte Überweisung der Gebühr in Höhe von 15,00 EUR.

Die Gebühr erbitten wir auf das Konto des Turnverbandes Mittelrhein:

IBAN: DE33 5705 0120 0000 0560 44, BIC: MALADE51KOB

mit dem Vermerk: "Lizenzausstellung" sowie Ihrem Namen und Wohnort.

Wir bitten zu beachten, dass die Aushändigung der neu ausgestellten Lizenz erst nach Zahlungseingang erfolgen kann!

 

Lizenzentzug

Der Turnverband Mittelrhein als vom DTB beauftragten Ausbildungsträger hat das Recht, Lizenzen zu entziehen, wenn der Lizenzinhaber schwerwiegend gegen die Satzung des Verbandes oder den Ehrenkodex verstößt.

 

Weitere Fragen?

Bei allen Fragen zur Lizenzverlängerung wenden Sie sich bitte an den

Turnverband Mittelrhein, Rheinau 10, 56075 Koblenz

Edith Wangard, Telefon 0261/135-166 (MO 8.00-12.00 Uhr, FR 8.00-12.30 Uhr), Fax 0261/135-159

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!